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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 110/96 |
§§: | GewStG § 2 Abs. 1, AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 4 |
Schlagwörter | Zurechnung, Gewerbeertrag, Treuhänder, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Gewerbesteuerpflicht der Klägerin als Konzessionsinhaberin eines Spielkasinos oder war der Gewerbeertrag ihrem Lebensgefährten als eigentlichem Inhaber und Betreiber zuzurechnen (Treuhandverhältnis)? Konnte sich die Klägerin auf diesen erst während des Klageverfahrens vorgebrachten Sachverhalt noch berufen oder standen dem die Grundsätze von Treu und Glauben entgegen? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 116/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.1998 |
Erledigungs-Az: | X R 110/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 53 68 |