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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 26/05
§§: EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1601, BGB § 1602 Abs. 1
Schlagwörter Unterhaltspflicht, Unterhalt
Rechtsfrage: Abzug von Unterhaltsaufwendungen an den volljährigen Sohn: Setzt die Berücksichtigungsfähigkeit der Unterhaltsaufwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person außer der grundsätzlichen Unterhaltsverpflichtung nach § 1601 BGB auch eine konkrete (nicht nur potenzielle) Unterhaltsberechtigung nach § 1602 BGB voraus? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.02.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 647/03 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 26 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.05.2006
Erledigungs-Az: III R 26/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 37 80