Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 50/00
§§: AStG § 10, AO 1977 § 124, AO 1977 § 182
Schlagwörter Außensteuerrecht, Bekanntgabe, Zustellung, Ausland, Empfangsbevollmächtigter, Gewinnanteil
Rechtsfrage: Kann bei einem inländischen Anteilseigner ein gesondert festgestellter Gewinnanteil an einer Schweizer Holding AG bei der Festsetzung seiner Einkommensteuer berücksichtigt werden, auch wenn möglicherweise der Feststellungsbescheid an die Schweizer AG gerichtet gewesen und dem Kläger lediglich als Empfangsbevollmächtigten der Gesellschaft bekannt gegeben worden ist? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.02.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 52/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 61 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.12.2000
Erledigungs-Az: I R 50/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 08 14