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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 73/10 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, StromStV § 12 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Steuerbegünstigte Verwendung |
Rechtsfrage: | Gilt der in einer Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage, die Strom erzeugt und über eine Rauchgasreinigungsanlage verfügt, für die Beleuchtung und Klimatisierung sowie für die Gipsabscheidung in zwei Zentrifugen verwendete Strom als "zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht" (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV) und ist somit von der Steuer befreit? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2523/09 VSt |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 40 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 17 01 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2011 |
Erledigungs-Az: | VII R 73/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 38 |