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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 12/18 (BFH) | 
| §§: | KN Pos. 8424, KN Pos. 9027, KN Abschn. XVI Anm. 3 | 
| Schlagwörter | Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft | 
| Rechtsfrage: | Ist das streitgegenständliche Probeneinlasssystem für ein Massenspektrometer in Pos. 8424 oder in Pos. 9027 der KN einzureihen? Handelt es sich um eine kombinierte Maschine im Sinne der Anm. 3 zu Abschn. XVI der KN? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Hamburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 24.11.2017 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 75/15 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 05 72 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.11.2019 | 
| Erledigungs-Az: | VII R 12/18 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 06 23 | 
