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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 10/18 (BFH) |
| §§: | StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, StromStV § 12 a, RL 2003/96/EG Art. 21 |
| Schlagwörter | Stromsteuer, Entlastung |
| Rechtsfrage: | Ist der Strom, der in einem Solarpark (Stromeinspeisung in das öffentliche Netz) in der Transformations- und Umspannanlage verbraucht wird, von der Stromsteuer zu entlasten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 10.01.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 1 K 1142/16 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 03 53 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 30.04.2019 |
| Erledigungs-Az: | VII R 10/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 11 76 |