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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 24/22 (BFH)
§§: EStG § 68, AO § 227, EStG § 66, EStG § 31
Schlagwörter Kindergeld, Erlass, Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Ermessen
Rechtsfrage: 1. Kann bei einer falschen Beantwortung einer Frage im Antragsbogen eine unbewusste Mitwirkungspflichtverletzung entstehen? Erfolgte die Verletzung fahrlässig? - 2. Liegt ein Gesetzesüberhang vor, wenn die Familienkasse im Verhältnis zum Kindergeldberechtigten eine Ursache für die Überzahlung des Kindergeldes gesetzt hat und ihr kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist? - 3. Löst eine fehlende Kommunikation zwischen der Familienkasse und der Bezügestelle einen Billigkeitserlass aus? Erfolgte der Ausschluss vom Kindergeld verhältnismäßig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.03.2022
Vorinstanz/AZ: 5 K 1464/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 14 33