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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 7/22 (BFH)
§§: UStG § 3 Abs. 12 Satz 2, UStG § 10 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Tauschähnlicher Umsatz, Abfall, Entsorgung, Sonstige Leistung, Entgelt
Rechtsfrage: Beinhalten die Leistungen eines Unternehmers im Zusammenhang mit der Entsorgung und Aufbereitung chlorierter Kohlenwasserstoffe (CKW) für den Erhalt des Lösemittels (teilweise) auch tauschähnliche Umsätze mit Baraufgabe oder wird mit der Entsorgung lediglich eine sonstige Leistung der Abfallentsorgung gegenüber den Kunden erbracht, bei der sich das Entgelt nach dem Grad der Verschmutzung des vom Abfallverursacher gelieferten CKW richtet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.04.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 843/19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.04.2024
Erledigungs-Az: V R 7/22
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 13 73