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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 19/22 (BFH) |
§§: | GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Betriebsverpachtung, Grundstück, Gewerbebetrieb, Erweiterte Kürzung, Ausschließlichkeit |
Rechtsfrage: | Stellt die Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb eines Autohauses durch eine Personengesellschaft, die zuvor in diesen Räumlichkeiten selbst ein Autohaus betrieben hatte und daneben noch weitere Gewerbeeinheiten in demselben Gebäudekomplex an andere Mieter überlässt, eine Betriebsverpachtung dar, die die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der Vermieterin ausschließt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2599/18 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 14 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.10.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 19/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 00 59 |