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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 17/23 (BFH) |
§§: | DBA-Schweiz Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b, DBA-Schweiz Art. 2 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e, DBA-Schweiz Art. 3 Abs. 1 Buchst. d, DBA-Schweiz Art. 3 Abs. 1 Buchst. e, DBA-Schweiz Art. 4 Abs. 1, DBA-Schweiz Art. 7 Abs. 1, DBA-Schweiz Art. 8 Abs. 1, DBA-Schweiz Art. 8 Abs. 4, DBA-Schweiz Art. 8 Abs. 5, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 12 Satz 1, GewStG § 5 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Schifffahrt |
Rechtsfrage: | Ausschließliches Besteuerungsrecht der Schweiz für inländische Agenturtätigkeit einer Personengesellschaft - Abkommensberechtigung im Bereich der Gewerbesteuer: 1. Führt eine KG im Inland nur das Befrachtungsgeschäft für ihre Kommanditistin, eine Reederei mit Geschäftsleitung in der Schweiz, durch, ist dies dann eine Agenturtätigkeit im Sinne des Art. 8 Abs. 4 Buchst. b DBA-Schweiz, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Reedereibetrieb steht? Ist die ihrer Kommanditistin von der KG vermittelte inländische Betriebsstätte Teil des eigenunternehmerischen Schifffahrtsbetriebes der Kommanditistin mit der Folge, dass das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Einkünften der KG nach Art. 8 Abs. 1 DBA-Schweiz der Schweiz zusteht (sog. Schifffahrtsprinzip; gegen Fachinformation der Finanzbehörde Hamburg vom 30.5.2018, DStR 2018 S. 1973)? - 2. Ist eine KG, auch wenn sie ein gewerbliches Unternehmen im Inland betreibt und selbst Subjekt der deutschen Gewerbesteuer ist (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), nach dem DBA-Schweiz nicht abkommensberechtigt, weil sie keine Person im Sinne des Art. 3 Abs. 1 DBA-Schweiz und darüber hinaus auch nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist? Kann sie sich jedoch zugunsten ihrer Gesellschafter auch im Bereich der Gewerbesteuer auf deren Abkommensrechte berufen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.02.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 38/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 07 85 |