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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 8/24 |
§§: | EStG § 2 a Abs. 3 |
Schlagwörter | Verlustabzug, Betriebsstätte, Ausland, Gesonderte Feststellung, Bindungswirkung |
Rechtsfrage: | Welche Bindungswirkungen für die Besteuerung nach § 2 a EStG i.d.F. vom 16.4.1997 ergeben sich aus einem Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.09.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 720/22 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 12 57 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.03.2025 |
Erledigungs-Az: | I R 8/24 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 10 22 |