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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 31/22 (BFH)
§§: GrEStG § 6 a, UmwG § 123 Abs. 3 Nr. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Umstrukturierung, Ausgliederung, Steuerbegünstigung, Neugründung
Rechtsfrage: Ist auch in Fällen der Ausgliederung zur Aufnahme i.S. des § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG eine teleologische Reduktion des § 6 a Satz 4 GrEStG vorzunehmen, sodass die Steuervergünstigung des § 6 a Satz 1 GrEStG greift, wenn die herrschende Gesellschaft innerhalb der 5-jährigen Vorbehaltensfrist die aufnehmende Gesellschaft selbst gründet und beginnend mit der Gründung bis zum Abschluss der Umstrukturierungsmaßnahme in beherrschendem Maße an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 14.07.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 59/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 22 07