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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 30/22 (BFH)
§§: ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Stiftung, Schweiz, Erbschaftsteuer, Rechtsfähigkeit
Rechtsfrage: Ausländische Stiftung mit Geschäftsleitung in Deutschland: Kommt es für die Ersatzerbschaftsbesteuerung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG auf die Rechtsfähigkeit der Stiftung in Deutschland an? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.06.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 87/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 14 46