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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 42/22 (BFH) |
§§: | BewG § 14 |
Schlagwörter | Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Bewertung, Kapitalwert, Vervielfältiger |
Rechtsfrage: | Sind bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG in Fällen, in denen § 14 Abs. 2 BewG eine Korrektur bei frühzeitigem Versterben vorsieht, die nach § 14 Abs. 1 BewG sich ergebenden Tabellenwerte dergestalt zu korrigieren, dass eine doppelte Erfassung von Sterbefällen ausgeschlossen wird? Verstößt die Verwendung geschlechtsdifferenzierender Sterbetafeln, wie in § 14 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 4 BewG vorgegeben, gegen das spezielle Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau gem. Art. 3 Abs. 2 und 3 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 18.08.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1929/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 01 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 42/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 05 09 |