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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 26/23 (BFH)
§§: UmwStG § 20 Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Einbringung, Betriebsvermögen, Veräußerungsgewinn, Bindungswirkung
Rechtsfrage: Bindungswirkung des § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 2006 (Bindung an den Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens bei der aufnehmenden Kapitalgesellschaft für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns des Einbringenden gemäß § 18 Abs. 3 i.V.m. § 16 EStG). - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.09.2021
Vorinstanz/AZ: 13 K 13042/17
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 30/23