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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 17/22 (BFH) |
§§: | AO § 202 Abs. 1 Satz 3, AO § 118 |
Schlagwörter | Betriebsprüfung, Verwaltungsakt, Mitteilung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der Mitteilung des Finanzamts an den Steuerpflichtigen, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen geführt habe (§ 202 Abs. 1 Satz 3 AO), um einen Verwaltungsakt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.05.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 254/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 16 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.02.2025 |
Erledigungs-Az: | IV R 17/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 07 06 |