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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 21/22 (BFH) |
| §§: | AO § 32 a Abs. 1, AO § 32 i, VO (EU) 2016/679 Art. 13, VO (EU) 2016/679 Art. 15, VO (EU) 2016/679 Art. 23 |
| Schlagwörter | Datenverarbeitung, Auskunft, Akteneinsicht, Kopie |
| Rechtsfrage: | Hat der Steuerpflichtige einen Anspruch aus §§ 32 a ff. AO oder nach der Datenschutz-Grundverordnung auf Auskunft über die beim FA über ihn gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Zurverfügungstellung einer Kopie der Daten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 19.05.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 2067/18 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 11 18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 22/22 |