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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 27/21 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 4 b
Schlagwörter Sonderausgabe, Erstattung, Beitragsrückerstattung, Steuerpflicht, Krankenversicherung
Rechtsfrage: 1. Kann die Erstattung von in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen zur Krankenversicherung, die auf einer sozialversicherungsrechtlichen Umqualifizierung des Versicherungsverhältnisses beruht, einen gemäß § 10 Abs. 4 b Satz 3 EStG steuerbaren Erstattungsüberhang auslösen? - 2. Liegt ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich zu beachtende Rückwirkungsverbot vor, als die mit Wirkung zum 1.1.2012 eingeführte Regelung des § 10 Abs. 4 b Satz 3 EStG auch die Erstattung von Beiträgen erfasst, die der Steuerpflichtige vor dem 1.1.2012 geleistet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 16.09.2021
Vorinstanz/AZ: 4 K 1565/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 19 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.2023
Erledigungs-Az: X R 27/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 11 58