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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 6/22 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1, EStG § 11 Abs. 1, BGB § 357, BGB § 387
Schlagwörter Darlehen, Widerruf, Zinsen, Vergleich, Aufrechnung, Zufluss
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Zahlung einer Bank aufgrund eines Vergleichs zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche aus dem Widerruf von Darlehensverträgen um steuerpflichtige Kapitalerträge? Ist die Leistung der Klägerin im Streitfall aufgrund einer Aufrechnungserklärung bereits vor dem Streitjahr zugeflossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.01.2022
Vorinstanz/AZ: 5 K 1371/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 10 18