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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-758/21 P (EuGH) |
§§: | VO (EU) 2015/1589 Art. 17 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Rückforderung, Verjährungsfrist |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel eines Unternehmens gegen das EuG-Urteil vom 29.9.2021 in der Rechtssache T-448/18: Der Rechtsmittelführerinnen beantragen, - das mit dem Rechtsmittel angegriffene Urteil aufzuheben; - die Art. 5 und 6 sowie die Art. 9, 10 und 11 des Beschlusses (EU) 2018/628 (angefochtener Beschluss) für nichtig zu erklären, soweit sie die Rechtsmittelführerinnen betreffen oder, hilfsweise, die Rechtssache zur erneuten Prüfung an das Gericht zurückzuverweisen und - der Kommission die Kosten der Rechtsmittelführerinnen für das Rechtsmittelverfahren und das Verfahren in der Rechtssache T-448/18 vor dem Gericht aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-448/18 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2022 Nr. C 51 S. 23 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 23.11.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-758/21 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 19 50 |