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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-96/22 (EuGH)
§§: AEUV Art. 34, RL 2008/118/EG Art. 7, RL 2008/118/EG Art. 9
Schlagwörter EG, EU, Verbrauchsteuern, freier Verkehr, Zigaretten, mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen, Portugal
Rechtsfrage: 1. Können die in Art. 106 des Código dos Impostos Especiais do Consumo (Verbrauchsteuergesetz, im Folgenden: CIEC) vorgesehenen Mengenbeschränkungen für die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr, soweit sie bewirken, dass die Wirtschaftsteilnehmer im letzten Quartal eines jeden Jahres gehalten sind, eine Menge in Verkehr zu bringen, die die durchschnittliche monatliche Menge der in den unmittelbar vorangegangenen zwölf Monaten in den steuerrechtlich freien Verkehr überführten Zigaretten nicht überschreitet, mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung im Sinne von Art. 34 AEUV darstellen? - 2. Steht es in Widerspruch zu den mit den Art. 7 und 9 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 eingeführten Vorschriften über die Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs, die Menge Zigaretten, die die in Art. 106 Abs. 2 CIEC vorgesehene Mengenbeschränkung für die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr überschreitet, nach Abs. 7 dieser Bestimmung zu dem Steuersatz zu besteuern, der im Zeitpunkt der Einreichung der das Verfahren abschließenden Erklärung gilt?
Vorinstanz: Supremo Tribunal Administrativo (Portugal)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 198 S. 24
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.12.2023
Erledigungs-Az: Rs C-96/22
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 93