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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-831/21 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen EuG-Beschluss vom 22.10.2021 in der Rechtssache T-510/20: Die Rechtsmittelführer beantragen, - den Beschluss des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-510/20 aufzuheben; - die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen; - die Kostenentscheidung vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 22.10.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-510/20
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 198 S. 18
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 21.09.2023
Erledigungs-Az: Rs C-831/21 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 16 29