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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 16/22 (BFH) |
| §§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1, BGB § 348, BGB § 357 |
| Schlagwörter | Zinsen, Darlehen, Widerruf, Rückabwicklung, Entschädigung |
| Rechtsfrage: | Führt die nach Widerruf eines Darlehens von einer Bank gezahlte Nutzungsentschädigung für bereits geleistete Zahlungen zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 29.09.2022 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 314/20 E |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 03 11 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 07.11.2023 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 16/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 04 95 |