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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-354/09 (EuGH)
§§: ZK Art. 220, ZK Art. 33 Buchst. f
Schlagwörter EG, EU, Zollverkehr, Zollanmeldung, Einfuhr, Zollwert, Preis, Ware
Rechtsfrage: Ist bei einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung i.S. von Art. 220 ZK davon auszugehen, dass die in Art. 33 Buchst. f ZK aufgestellte Voraussetzung, unter der Einfuhrabgaben nicht in den Zollwert einbezogen werden, erfüllt ist, wenn der Verkäufer und der Käufer der betreffenden Waren die Lieferbedingung "delivered duties paid" vereinbart haben und dies in der Zollanmeldung angegeben ist, auch wenn sie bei der Ermittlung des Transaktionspreises - zu Unrecht - davon ausgegangen sind, dass bei der Einfuhr der Waren in die Gemeinschaft kein Zoll zu entrichten sein werde, und demzufolge auf der Rechnung und in oder bei der Anmeldung kein Zollbetrag angegeben ist?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2009 Nr. C 282 S. 28
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.07.2010
Erledigungs-Az: Rs C-354/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 26 17