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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 13/09 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 27 Abs. 2 Nr. 1, EnergieStV § 52 Abs. 2 Nr. 4, EnergieStV § 60 Abs. 4 Nr. 2, Richtlinie 96/2003/EG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Vergütung, Luftfahrtunternehmen |
Rechtsfrage: | Vergütung von Energiesteuer für den Treibstoff, der im trocken angemieteten Luftfahrzeug für den Flug eines Rechtsanwalts zum Gerichtstermin verwendet worden ist. Handelt es sich bei dem durchgeführten Flug um einen solchen zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen i.S. des § 60 Abs. 4 Nr. 2 EnergieStV oder muss sich diese Dienstleistung unmittelbar auf die Luftfahrt beziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3898/08 VE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 78 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VII R 13/09 ist durch Beschluss vom 19.2.2010 ausgesetzt worden (vgl. VII R 9, 10/09). - Zurücknahme der Klage |