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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 45/22 (BFH)
§§: AStG § 1 Abs. 1 Satz 1, AStG § 1 Abs. 5
Schlagwörter Außensteuerrecht, Betriebsstätte, Fremdvergleich, Verrechnungspreis
Rechtsfrage: Besteuerung der inländischen Betriebsstätte einer ungarischen Kapitalgesellschaft: Haben Berechnungen nach § 1 Abs. 5 AStG i.V.m. der BsGaV Vorrang vor einer Gewinnermittlung, in der keine Verrechnungen mit dem Mutterhaus vorliegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 27.09.2022
Vorinstanz/AZ: 1 K 1595/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 01 97