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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 24/22 (BFH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 2 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 9 Abs. 1, RL 2006/112/EG Art. 167, RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a, UStG § 15
Schlagwörter Vorsteuer, Holding, Beteiligungsgesellschaft, Unternehmen, EG, EU
Rechtsfrage: Zum Vorsteuerabzug bei einer Holdinggesellschaft, deren einziger Zweck der Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist. - Das Verfahren XI R 22/18 war durch Beschluss vom 23.9.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-98/21 ausgesetzt. Das Verfahren wurde nach Ergehen des Beschlusses des EuGH vom 8.9.2022 wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.04.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 285/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 03 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.02.2023
Erledigungs-Az: XI R 24/22
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: XI R 22/18 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 10 96