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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/04
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Fortbildung, Ausbildung, Fachoberschule, Hochschule, Erststudium
Rechtsfrage: Aufwendungen für den Besuch einer Fachoberschule im Anschluss an die Berufsausbildung als Kommunikationselektroniker und hauptberuflicher Betätigung im gleichen Arbeitsfeld mit dem Ziel, die allgemeine Hochschulreife für ein Elektronik-Erststudium zu erlangen, als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? Fehlt bei Allgemeinwissen vermittelnden Schulen ein ursächlicher Zusammenhang mit der beruflichen Veranlassung einer Erweiterung oder Änderung des Berufsfeldes? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 14.01.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 254/03 (1)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 20 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.06.2006
Erledigungs-Az: VI R 5/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 31 51