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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-638/17 (EuGH)
§§: RL 2011/64/EU Art. 4 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, Tabakwaren, Verbrauchsteuer, Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Deckblatt, Papier
Rechtsfrage: Ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21.6.2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (kodifizierter Text) dahin auszulegen, dass die Begriffe "Zigarren oder Zigarillos" Tabakstränge mit einem Deckblatt aus natürlichem oder rekonstituiertem Tabak umfassen, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Teil dieses Deckblatts zusätzlich von einer weiteren Schicht (aus Papier) umhüllt ist? Ist für die Beantwortung dieser Frage relevant, dass die Verwendung von Papier als zusätzliche Schicht im äußeren Deckblatt eines Tabakerzeugnisses (dort, wo sich der Filter befindet) bedeutet, dass es optisch einer Zigarette ähnelt?
Vorinstanz: Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Litauen)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 52 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.04.2019
Erledigungs-Az: Rs C-638/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 06 10