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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 5/21 (BFH) | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 3 Satz 1, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 3, AO § 180 Abs. 5 Nr. 1 | 
| Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Gold, Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Negativer Progressionsvorbehalt | 
| Rechtsfrage: | Kein "Wahlrecht" zur Überschussrechnung für Gesellschafter einer nach englischem Recht bilanzierenden Personengesellschaft (Partnership)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG München | 
| Vorinstanz/Datum: | 30.11.2020 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 36/18 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 13 86 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 13.11.2024 | 
| Erledigungs-Az: | I R 5/21 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 04 68 | 
