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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 16/21 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Kirchensteuer, Sonderausgabe, Haftungsschuldner
Rechtsfrage: Berücksichtigung von Kirchensteuerbeträgen als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Kann ein Arbeitnehmer, der seinem als Haftungsschuldner in Anspruch genommenen Arbeitgeber im Wege des Rückgriffs, die auf ihn entfallende Kirchensteuer erstattet, diese im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend machen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 23.06.2020
Vorinstanz/AZ: 12 K 3738/19 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 15 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2023
Erledigungs-Az: X R 16/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 18 41