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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 14/12 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 7, EStG § 5 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Wohnmobil, Veräußerungsgewinn, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Absetzung für Abnutzung, Gewinnerhöhung |
Rechtsfrage: | Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf eines betrieblich genutzten Wohnmobils: Ist der Buchgewinn aus der Veräußerung des zum Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugs (mobiles Verkaufsbüro) auch insoweit einkommensteuerpflichtig, als die AfA während der Besitzzeit dem Gewinn außerhalb der Bilanzen als nicht abziehbare Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG gewinnerhöhend wieder zugerechnet wurde? Berücksichtigung der Rechtsprechung zum objektiven Nettoprinzip? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 14.10.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1415/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 20 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2015 |
Erledigungs-Az: | X R 14/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 13 42 |