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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-495/01 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 11, VO (EWG) Nr. 603/95
Schlagwörter EG, Umsatzsteuer, Beihilfe, Trockenfutter
Rechtsfrage: Hat die Republik Finnland gegen Art. 11 Richtlinie 77/388/EWG verstoßen hat, indem sie auf die Beihilfen, die sie nach der VO (EG) Nr. 603/95 über die Gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter gewährt hat, keine Mehrwertsteuer erhoben hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Finnland
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2002 Nr. C 56 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.07.2004
Erledigungs-Az: Rs C-495/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 14