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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-138/04 (EuGH)
§§: EG Art. 249, Richtlinie 83/183/EWG Art. 1 Abs. 1
Schlagwörter Zulassungsabgabe, Einfuhr, Kraftfahrzeug, Privatperson, Wohnsitzverlegung, EG, EU, Umzug, Dänemark
Rechtsfrage: Hat das Königreich Dänemark gegen seine Verpflichtungen aus Art. 249 EG und der RL (EWG) Nr. 183/83 verstoßen, indem es Personen, die ihren normalen Wohnsitz endgültig nach Dänemark verlegen, nicht die in Art. 1 Abs. 1 der RL (EWG) Nr. 183/83 festgelegte Befreiung von der so genannten "Zulassungsabgabe", die in Wirklichkeit eine Verbrauchsabgabe ist, gewährt?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Dänemark
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2004 Nr. C 168 S. 1
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.06.2005
Erledigungs-Az: Rs C-138/04
Erledigungs-Vermerk: unveröffentlicht