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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-288/15 (EuGH) |
§§: | KN Unterpos. 6211 33 10 00 0 |
Schlagwörter | EG, EU, Einreihung, Tarifierung, Zolltarif, Arbeitskleidung, Berufskleidung |
Rechtsfrage: | Ist für die Einreihung in die Unterposition 6211 33 10 00 0 "Arbeits- und Berufskleidung" der Kombinierten Nomenklatur ausschließlich das äußere Erscheinungsbild oder der Verwendungszweck ausschlaggebend, oder ist unter Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 Buchstabe b zu berücksichtigen, welche Bestandteile der Ware ihr ihren wesentlichen Charakter verleihen? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2015 Nr. C 294 S. 32 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 09.06.2016 |
Erledigungs-Az: | Rs C-288/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 14 69 |