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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-276/98 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 12, Richtlinie 77/388/EWG (6. EG-Richtlinie) Art. 28 Abs. 2, Richtlinie 92/77/EWG
Schlagwörter ermäßigter Steuersatz, Umsatzsteuer
Rechtsfrage: Klage mit dem Antrag - festzustellen, daß die Portugiesische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 12 und Art. 28 Abs. 2 der Richtlinie 77/388 EWG (Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie) i. d. F. der Richtlinie 92/77 EWG vom 19. Oktober 1992 über die Annäherung der Mehrwertsteuersätze vorstoßen hat, indem sie für die in 1.8, 2.11, 1.19 und 3.8 des Anhangs I des Codigo do Iva (Decreto-Lei Nr. 394-B/84 vom 26. Dezember 1984 i. d. F. des Gesetzes Nr. 2/92 vom 9. März 1992 und des Gesetzes Nr. 39-B/94 vom 27. Dezember 1994) genannten Gegenstände sowie für Weine, Maschinen und Ausrüstungsgegenstände für die Erforschung alternativer Energieformen, der Brückenzoll für die Brücke über den Tejo in Lissabon und schließlich für Landwirtschaftliche Werkzeuge und Geräte einen ermäßigten Steuersatz von 5 % beibehalten oder eingeführt hat.
Vorinstanz: Kommission ./. Portugiesische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 1998 Nr. C 278 S. 30
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.03.2001
Erledigungs-Az: Rs C-276/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 06 71