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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 44/21 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 a Abs. 8, AO § 351 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Änderungsrahmen, Bindungswirkung, Antrag |
Rechtsfrage: | Kann ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13 a Abs. 8 ErbStG in der am 21.3.2013 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 27.10.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2817/20 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 00 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.12.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 44/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 06 30 |