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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 39/21 (BFH) |
§§: | ErbStG § 30 Abs. 1, ErbStG § 31, AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, AO § 169 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Vorschenkung, Erbfall, Unkenntnis, Kausalität, Erbschaftsteuer, Festsetzungsfrist, Steuerhinterziehung |
Rechtsfrage: | Eröffnet eine unterlassene Anzeige der Vorschenkung (Hinterziehung von Schenkungsteuer) auch eine verlängerte Festsetzungsfrist von zehn Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO für die Erbschaftsteuer, wenn das Finanzamt kausal (aufgrund der Unkenntnis der Vorschenkung) zunächst keine Erbschaftsteuererklärung anforderte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1444/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 07 07 |