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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 34/20 (BFH)
§§: AO § 329, AO § 149, AO § 332
Schlagwörter Zwangsgeldandrohung, Zwangsgeldfestsetzung, Steuererklärungspflicht, Betriebsaufgabe
Rechtsfrage: Ist eine Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld rechtmäßig, wenn sich die zugrundeliegende Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung sowie der Bilanz mit GuV auf eine im Handelsregister noch eingetragene aber "ruhende" GmbH bezieht, deren Geschäftsbetrieb mindestens vorübergehend eingestellt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 17.06.2020
Vorinstanz/AZ: 1 K 1651/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 12 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2021
Erledigungs-Az: VII R 34/20 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 74