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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 21/12 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a DBuchst. aa
Schlagwörter Sonstige Einkünfte, Kapitalabfindung, Altersversorgung, Rentenbesteuerung, Verfassung
Rechtsfrage: Im Streitjahr 2005 bezogene Renteneinnahmen nebst einer Einmalzahlung (Teilkapitalleistung) aus dem Versorgungswerk der Zahnärzte als nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG zu versteuernde sonstige Einkünfte; Auslegung des Merkmals "andere Leistungen"; Verstoß gegen das Verbot der Doppelbesteuerung und den Gleichheitsgrundsatz? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.05.2012
Vorinstanz/AZ: 12 K 1280/08 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 20 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2013
Erledigungs-Az: X R 21/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zum Teil begründet - teilweise Aufhebung des FG-Urteils - Revision zum Teil unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 03 89