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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 2/04 |
§§: | EigZulG § 4 Satz 2, GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2 |
Schlagwörter | Unentgeltliche Überlassung, Angehörige, Wohnungsüberlassung, Rechtliches Gehör |
Rechtsfrage: | Liegt eine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an die Großmutter vor, wenn diese im Gegenzug dafür auf die Ausübung eines dinglichen Wohnrechts an anderen Räumen, die nun vom Kläger genutzt werden, verzichtet? Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs, da die Entgeltlichkeit erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem FG problematisiert worden war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 163/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 16 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 57/04 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 57/04 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 33 92 |