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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 31/22 (BFH) |
§§: | GrEStG § 6 a, UmwG § 123 Abs. 3 Nr. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Umstrukturierung, Ausgliederung, Steuerbegünstigung, Neugründung |
Rechtsfrage: | Ist auch in Fällen der Ausgliederung zur Aufnahme i.S. des § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG eine teleologische Reduktion des § 6 a Satz 4 GrEStG vorzunehmen, sodass die Steuervergünstigung des § 6 a Satz 1 GrEStG greift, wenn die herrschende Gesellschaft innerhalb der 5-jährigen Vorbehaltensfrist die aufnehmende Gesellschaft selbst gründet und beginnend mit der Gründung bis zum Abschluss der Umstrukturierungsmaßnahme in beherrschendem Maße an der aufnehmenden Gesellschaft beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 14.07.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 59/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 22 07 |