
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 4/21 (BFH) |
§§: | AStG § 20 Abs. 2 Satz 2, DBA-Russland Art. 23 Abs. 2 Buchst. a, DBA-Russland Art. 23 Abs. 2 Buchst. b, DBA-Russland Art. 23 Abs. 2 Buchst. c |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Betriebsstätte, Zwischeneinkünfte, Außensteuerrecht, Anrechnungsmethode, Freistellungsmethode |
Rechtsfrage: | Ist § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG unanwendbar, wenn das maßgebliche DBA eigene Aktivitätsklauseln für Betriebsstätteneinkünfte enthält? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1469/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2024 |
Erledigungs-Az: | I R 4/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 16 29 |