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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 40/05
§§: BGB § 126, BGB § 126 a, FGO § 77 a
Schlagwörter elektronische Übermittlung, Wirksamkeit, Anforderung, Schriftsatz
Rechtsfrage: Ist eine Rücknahmeerklärung wirksam, die dem Gericht mittels eines nicht unterschriebenen und nicht elektronisch signierten elektronischen Dokuments übermittelt wurde? Welche Anforderungen sind an bestimmte Schriftsätze zu stellen, die dem Gericht auf elektronischem Weg übermittelt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 13.10.2004
Vorinstanz/AZ: 1 K 1574/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 00 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2006
Erledigungs-Az: V R 40/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 48 79