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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 2/97
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12, GewStG § 7
Schlagwörter Betriebsausgabe, Schuldzinsen, Entnahme, Privat, Betriebsschuld
Rechtsfrage: Sind Schuldzinsen nicht als Betriebsausgabe abziehbar, wenn die Kredite zur Bezahlung von betrieblichen Aufwendungen deshalb aufgenommen werden mußten, weil die Kasseneinnahmen nicht mehr dem Geschäftskonto zur Verfügung standen, da sie auf ein Konto der Ehefrau zur Finanzierung von Grundbesitz eingezahlt wurden ? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.10.1996
Vorinstanz/AZ: 1 K 491/96 E, G
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.03.1998
Erledigungs-Az: XI R 2/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen