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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 13/21 (BFH) |
| §§: | EStG § 41 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 168, AO § 191, AO § 164 Abs. 2, AO § 167, AO § 171 Abs. 3 a |
| Schlagwörter | Lohnsteuer-Anmeldung, Haftungsbescheid, Rechtsbehelf, Regelung, Verfahren |
| Rechtsfrage: | Zur Frage des systematischen und inhaltlichen Regelungsverhältnisses von Lohnsteuer-Anmeldungen gemäß § 41 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 168 Satz 1 AO einerseits und Haftungsbescheiden nach § 191 AO andererseits (hier: Reichweite eines gegen einen Lohnsteuer-Haftungsbescheid eingelegten Rechtsbehelfs). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 19.01.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 3341/18 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.02.2023 |
| Erledigungs-Az: | VI R 13/21 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 06 51 |