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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 57/04
§§: EigZulG § 4 Satz 2, GG Art. 103 Abs. 1, FGO § 96 Abs. 2
Schlagwörter Unentgeltliche Überlassung, Angehörige, Wohnungsüberlassung, Rechtliches Gehör, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Liegt eine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an die Großmutter vor, wenn diese im Gegenzug dafür auf die Ausübung eines dinglichen Wohnrechts an anderen Räumen, die nun vom Kläger genutzt werden, verzichtet? - Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs, da die Entgeltlichkeit erstmals in der mündlichen Verhandlung vor dem FG problematisiert worden war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 21.02.2003
Vorinstanz/AZ: 3 K 163/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 16 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2006
Erledigungs-Az: IX R 57/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 33 92