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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 25/03
§§: EStG § 66 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1, EStG § 33 c
Schlagwörter Verfassung, Kindergeld, Familienleistungsausgleich, Kinderfreibetrag
Rechtsfrage: Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs im Kalenderjahr 2000? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.01.2003
Vorinstanz/AZ: 12 K 4680/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.09.2003
Erledigungs-Az: VIII R 25/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig