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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-553/22 (EuG)
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Portugal
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss C (2020) 8550 final der Kommission vom 4.12.2020 über die von Portugal durchgeführte Beihilferegelung SA.21259 (2018/C) (ex 2018/NN) zugunsten der Freizone Madeira (Zona Franca da Madeira, ZFM) - Regelung III für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 424 S. 39