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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 26/21 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, EStG § 20 Abs. 8, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Grundstück, Vermietung, Finanzierung, Termingeschäft, Werbungskosten, Wirtschaftlicher Zusammenhang, Kündigung |
Rechtsfrage: | Sind Ausgleichszahlungen aus der Auflösung einer Zinsswap-Vereinbarung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, wenn diese im Zusammenhang mit der Finanzierung der Anschaffungskosten für eine vermietete Immobilie abgeschlossen, jedoch ohne gleichzeitige Beendigung des zugrunde liegenden Immobiliendarlehens gekündigt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 08.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 881/20 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 00 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.11.2024 |
Erledigungs-Az: | VIII R 26/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils -Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 00 63 |