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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 11/22 (BFH) |
§§: | EStG § 21 |
Schlagwörter | Ortsüblichkeit, Pacht, Ermittlung |
Rechtsfrage: | (2. Rechtszug) Ermittlung der ortsüblichen Marktpacht auf der Grundlage des Senatsurteils vom 10.10.2018 IX R 30/17 (1. Rechtszug), insbesondere zur Unbeachtlichkeit einer Abweichung von bis zu 25%. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.02.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 257/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 11 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.03.2025 |
Erledigungs-Az: | IX R 11/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 08 50 |