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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-301/11 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49
Schlagwörter EU, EG, Niederlassungsfreiheit, Niederlande, Mehrwert, Verlagerung, Unternehmen, Gesellschaft, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Hat das Königreich der Niederlande durch die Billigung und Aufrechterhaltung der Art. 3.60 und 3.61 der Wet inkomstenbelasting (Einkommensteuergesetz) 2001 sowie der Art. 15 c und 15 d der Wet Vennootschapsbelasting (Körperschaftsteuergesetz) 1969 in der heutigen Form seine Verpflichtungen aus dem AEUV und insbesondere Art. 49 verletzt?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich der Niederlande
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 252 S. 20
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 31.01.2013
Erledigungs-Az: Rs C-301/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 35 05