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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 23/22 (BFH) |
§§: | GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, GewStG § 10 a, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Gewerbesteuerpflicht, Beginn der Tätigkeit, Veräußerungsabsicht, Personengesellschaft |
Rechtsfrage: | Beginnt die Gewerbesteuerpflicht einer sog. Ein-Objekt-Personengesellschaft (hier: Gesellschaft mit dem Zweck der Bebauung eines Grundstücks mit einem Hotel) bereits dann, wenn ihre (mehrheitlich beteiligte) Kommanditistin die Veräußerung ihrer Anteile an der Gesellschaft plant, weil dies wirtschaftlich betrachtet der Veräußerung des einzigen Objekts der Gesellschaft gleichkommt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 06.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 10009/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 00 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.02.2025 |
Erledigungs-Az: | IV R 23/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 05 59 |