Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 3/22 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1, AO § 162, AO § 90 Abs. 2
Schlagwörter Personengesellschaft, Reisekosten, Betriebsausgabe, Ausland, Schätzung
Rechtsfrage: Ist das FA an den im Rahmen der Schlussbesprechung einer Außenprüfung für Vorjahre vereinbarten und über mehrere Veranlagungszeiträume beibehaltenen Aufteilungsschlüssel hinsichtlich des als Betriebsausgabe abzugsfähigen Anteils von Reisekosten weiterhin gebunden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 30.11.2021
Vorinstanz/AZ: 15 K 1146/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 03 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.11.2023
Erledigungs-Az: IV R 3/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache