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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 28/21 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 3, UmwStG § 24
Schlagwörter Atypische stille Gesellschaft, Formwechsel, Umwandlung, Mitunternehmeranteil, Stille Reserven, Einbringung, GmbH & Co KG
Rechtsfrage: Liegt ein Fall des sog. einkommensteuerrechtlichen Formwechsels vor, wenn sich im Zuge der Umgestaltung einer atypisch stillen Gesellschaft in eine GmbH & Co. KG die Beteiligung der Mitunternehmer an den stillen Reserven des Betriebsvermögens ändert? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 29.07.2021
Vorinstanz/AZ: 12 K 374/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 06 63
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision