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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 23/21 (BFH)
§§: GewStG § 33 Abs. 2, AO § 164, AO § 173 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbesteuerzerlegung, Zustimmung, Neue Tatsache, Vorbehalt der Nachprüfung, Aufhebung
Rechtsfrage: Gewerbesteuerzerlegung bei Pipelineunternehmen: Führt die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung gegenüber der Steuerpflichtigen dazu, dass eine auf § 164 AO gestützte Änderung des Zerlegungsbescheids auch den beteiligten Gemeinden gegenüber ausgeschlossen ist? Stellt der Umstand, dass eine der beteiligten Gemeinden einer Einigung über die Zerlegung nicht zugestimmt hatte, eine Tatsache dar, deren nachträgliches Bekanntwerden die Änderung des Zerlegungsbescheids ermöglicht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.06.2020
Vorinstanz/AZ: 3 K 3151/17 G
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 07 72