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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 24/24 (BFH) |
| §§: | FGO § 63, FVG § 5 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Passivlegitimation, Kindergeld, Zuständigkeit, Familienkasse |
| Rechtsfrage: | Passivlegitimation der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg): Ist der Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.1.2022, soweit er die Zuständigkeit der Familienkasse Sachsen-Anhalt Nord der Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Kindergeldservice, Standort Magdeburg, betrifft, hinreichend bestimmt mit der Folge, dass ein Zuständigkeitswechsel auf den Zentralen Kindergeldservice wirksam ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Nürnberg |
| Vorinstanz/Datum: | 07.06.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 140/23 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 11 05 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.07.2025 |
| Erledigungs-Az: | III R 24/24 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 11 89 |