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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 24/22 (BFH) |
§§: | EStG § 68, AO § 227, EStG § 66, EStG § 31 |
Schlagwörter | Kindergeld, Erlass, Sozialleistung, Mitwirkungspflicht, Ermessen |
Rechtsfrage: | 1. Kann bei einer falschen Beantwortung einer Frage im Antragsbogen eine unbewusste Mitwirkungspflichtverletzung entstehen? Erfolgte die Verletzung fahrlässig? - 2. Liegt ein Gesetzesüberhang vor, wenn die Familienkasse im Verhältnis zum Kindergeldberechtigten eine Ursache für die Überzahlung des Kindergeldes gesetzt hat und ihr kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist? - 3. Löst eine fehlende Kommunikation zwischen der Familienkasse und der Bezügestelle einen Billigkeitserlass aus? Erfolgte der Ausschluss vom Kindergeld verhältnismäßig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1464/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 14 33 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.08.2024 |
Erledigungs-Az: | III R 24/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 17 14 |